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Querschnitt des Tauchturmes
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Tauchen mal anders:
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besonderes Erlebnis.
Steigt in einer Simulation ab auf eine
Wassertiefe von 50m und erlebt die besonderen Bedingungen, die in diesen
Tiefen herrschen.
Ein professionelles Team wird Euch dabei betreuen und
auf Eure Sicherheit achten. |
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Fotos von 2008,2009 und 2010
Richtlinien für die Nutzung der
Tauchturmanlage der BLFS der DLRG Berlin
Stand: 09. März 1999
| Die Anweisungen des Druckkammerpersonals dienen dem
sicheren Ablauf des Tauchganges und sind von den Tauchern unbedingt zu
befolgen.
| Das Mindestalter zur Nutzung der Tauchturmanlage beträgt
14 Jahre. Die maximale Tauchtiefe: von 14 bis 16 Jahren = 30m, über 16
Jahre = 50m, soweit die folgenden Voraussetzungen gegeben sind.
| Die Taucher haben dem Druckkammerpersonal eine gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen. Für Taucher unter 40 Jahren hat
die Tauchtauglichkeitsbescheinigung eine Gültigkeit von 2 Jahren, für
Taucher über 40 Jahren eine Gültigkeit von 1 Jahr. Kann diese nicht
vorgelegt werden, ist für den entsprechenden Taucher die Nutzung der
Tauchturmanlage untersagt. Sonstige aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen,
z.B. durch Alkohol, Medikamente oder sonstige Betäubungsmittel, sind dem
Druckkammerpersonal mitzuteilen. Ob ein Taucher aus gesundheitlichen Gründen
vom Tauchen ausgeschlossen wird, entscheidet das Druckkammerpersonal in
Absprache mit dem zuständigen Arzt.
| Die allgemeinen gültigen Tauchregeln finden
entsprechende Anwendung. Die Tauchlogbücher sind dem Druckkammerpersonal
zur Feststellung des Leistungsstandes vorzulegen. Taucher ohne
abgeschlossene Tauchausbildung dürfen grundsätzlich im Tauchturm nur ohne
Druck tauchen. Ausbildungstauchgänge in Begleitung eines
Tauchausbildungsberechtigten sind bis 20 m mit Druck zugelassen. Taucher mit
weniger als 10 Tauchgängen auf mindestens 10 m im Freiwasser dürfen
maximal bis zu 30m mit Druck tauchen. Alle anderen tauchen bis maximal 50 m
mit Druck.
| Das Kammerpersonal ist aus Sicherheitsgründen
berechtigt, Tauchprofile zu ändern bzw. Grundzeiten zu verkürzen.
| Eigene Tauchflaschen müssen mit Standfüßen aus
Gummi versehen sein. In Einzelfällen werden auch Lungenautomaten und Preßluftflaschen
verliehen. Eine Verpflichtung zum Verleih seitens der BLFS besteht jedoch
nicht.
| Sollte ein Taucher beim "Abtauchen" Probleme
mit dem Druckausgleich oder anderer Art haben, so wird spätestens nach der
dritten Unterbrechung des Tauchganges, bei der das Problem nicht behoben
werden konnte, der Tauchgang abgebrochen. Der Betroffene Taucher darf an
diesem Tag keine weiteren Tauchgänge unternehmen.
| Die Taucher sind verpflichtet, nach dem Tauchgang noch
30 Minuten am Tauchturm zu warten, um sich unter Anleitung und Aufsicht des
Druckkammerpersonals einen kurzen Bewegungs- und Koordinationstest zu
unterziehen.
Zwischen 2 Tauchgängen mit Druck
müssen 12 Stunden Differenz liegen.
| Treten nach einem Tauchgang gesundheitliche Probleme
auf, die im Zusammenhang stehen könnten, so ist unverzüglich die BLFS der
DLRG, Tel. 030/362 095 - 0 zu verständigen.
| Trotz sicherer Tauchprofile und anderen
Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, daß es durch
einen Tauchgang zu Symptomen der Dekrompressionskrankheit oder zu anderen
gesundheitlichen Schädigungen kommen kann. Der Betreiber sowie das
Druckkammerpersonal können nicht haftbar gemacht werden.
| Taucheranzahl pro Tauchgang; mindestens 3 Taucher, höchstens
6 Taucher.
Seminarangebote der DLRG
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| Tiefenrauschseminar |
| Notfallmanagement |
| Druckkammertechnik |
| Tauchmedizin
Termine und Informationen
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Landesverband Berlin e.V.
Tauchturm Berlin
Bundeslehr- und Forschungsstätte (BLFS)
Am
Pichelssee 20- 21
13595 Berlin-Spandau
E-Mail: tauchturm@berlin.dlrg.de
Tel: 030 / 362 095 - 40 oder 50
Fax: 030 / 362 095 - 99 |
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Zur Homepage der DLRG und des Tauchturmes Spandau gelangt ihr
hier
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